Die Jungliberale Aktion Aue-Schwarzenberg fordert die Einführung eines verpflichtenden, sich aller drei Jahre wiederholenden Verkehrssicherheitstests für Autofahrer ab dem 70. Lebensjahr. Dazu fordern wir die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes:
Einführung von §2d StVG:
Inhaber einer Fahrerlaubnis, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, sich aller drei Jahre einem Verkehrssicherheitstest bei einer nach dem Fahrlehrergesetz zur Ausbildung nach §2 Absatz 2 Nummer 4 befähigten Stelle zu unerziehen.
Einführung von §24d StVG:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen §2d im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt und sich nicht nach Ablauf einer Frist von spätestens einem Jahr seit Entstehung der Verpflichtung einem Verkehrssicherheitstest unterzogen hat.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht.
(3) Die Ordnungswidrigkeit ist mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro zu ahnden.
Straßenverkehrsrechtliche Verfahrens-, Ausführungs- und Organisationsvorschriften sind entsprechend zu ändern.
Die Jungliberale Aktion Aue-Schwarzenberg spricht sich eindeutig gegen den sog. "Bildungsstreik", der zum Teil mit Hörsaalbesetzungen einher geht, aus und fordert die Mitglieder der Liberalen Hochschulgruppen auf, sich in den jeweiligen studentischen Vertretungen der Universitäten gegen Streiks und Besetzungen auszusprechen.
Die Jungliberale Aktion Aue-Schwarzenberg fordert die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag auf, sich für ein generelles Überholverbot von LKW auf Bundesautobahnen mit zweistreifigen Richtungsfahrbahnen einzusetzen.
Die Jungliberale Aktion Aue-Schwarzenberg fordert den massiven Ausbau von LKW-Stellplätzen entlang der Bundesautobahnen und in diesem Zusammenhang bis zur Bereitsstellung entsprechender Stellplätze in ausreichender Zahl eine Toleranzzeit bzgl. der Lenkzeitüberschreitung von LKW-Fahrern in Höhe einer Stunde.
Die Jungliberale Aktion Aue-Schwarzenberg fordert die Verlegung des gesetzlichen Feiertages "Buß- und Bettag" in Sachsen auf einen Sonntag.
Die Jungliberale Aktion Aue-Schwarzenberg lehnt sowohl die Erhöhung der Höchststrafe im Jugendstrafrecht von zehn auf fünfzehn Jahre Freiheitsentzug als auch die Einführung des so genannten "Warnschussarrestes" ab.
Die Jungliberale Aktion Aue-Schwarzenberg fordert die Entflechtung der
Judikative von der Exekutiven. Wir fordern, die Finanzhoheit und die personelle Hoheit über
das Gerichtswesen auf die Judikative selbst zu übertragen. Für den Bund wird dafür ein
Ausschuss gebildet, der paritätisch aus Bundestagsabgeordneten und Vertretern des
Bundesgerichtshofes, des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesarbeitsgerichts, des
Bundesfinanzhofes und des Bundessozialgerichts zusammengesetzt ist. Über dessen
Entscheidungen befindet der Bundestag mit einfacher Mehrheit.
Die Wahl der Verfassungsrichter des Bundes trifft ein Ausschuss, dessen Mitglieder von den
obersten Verfassungsorganen, namentlich dem Bundestage, dem Bundesrate, dem
Bundespräsidenten, der Bundesregierung und dem Bundesverfassungsgerichte selbst zu
gleichen Teilen gewählt werden. Die Beschlüsse dieses Ausschusses kann der Bundestag nur
mit verfassungsändernder Mehrheit überstimmen.
Die Jungliberale Aktion Aue-Schwarzenberg lehnt
1. das 500.000.000.000 Euro teure Finanzmarktstabilisierungsgesetz,
2. jedwedes Konjunkturprogramm und
3. staatliche Bürgschaften für Private ab.
Die Jungliberale Aktion Aue-Schwarzenberg spricht sich für die Schaffung eines Paragraphen im Strafgesetzbuch aus, der „passiven Terrorismus“ unter Strafe stellt und mit mindestens Haftstrafe außerhalb der Bewährungsvariante belegt. Dieser soll unter anderem abstrakt die Blockaden von Kastortransporten und Ähnlichem umfassen.
Die Jungliberale Aktion Aue-Schwarzenberg spricht sich dafür aus, dass im Streikfalle Betriebe nur von der eigenen Belegschaft bestreikt werden dürfen. Jegliche Form von gewerkschaftlich oder frei organisierter Bestreikung durch am bestreikten Betrieb unbeteiligter Dritter ist als zum Schadenersatz verpflichtende Handlung in das Zivil- und Arbeitsrecht aufzunehmen.
Die Jungen Liberalen in Aue-Schwarzenberg lehnen einen generellen Mindestlohn ab.
Die Jungen Liberalen in Aue-Schwarzenberg sprechen sich grundsätzlich gegen die geplante Reform der Juristenausbildung und die Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge aus. Gleichzeitig fordern wir die Beibehaltung des jetzigen Systems aus Grund- und Hauptstudium mit anschließender erster juristischer Prüfung und Referendariat mit anschließender juristischer Staatsprüfung.
Die Jungliberale Aktion Aue-Schwarzenberg lehnt das Konzept der verpflichtenden Ganztagsschulen für Sachsen ab.
Die Jungliberale Aktion Aue-Schwarzenberg fordert die Abschaffung der hubraumabhängigen Kfz-Steuern und der Ökosteuern sowie die deutliche Senkung der Mineralölsteuern auf Kraftstoffe. Gleichzeitig sprechen wir uns für die Privatisierung der Autobahnen und die Einführung einer Maut aus. Bei der Privatisierung muss der Staat verpflichtet werden, seine Autobahnen so auszuschreiben, dass eine Monopolbildung ausgeschlossen ist. Die Konsortien, in deren Eigentum die Autobahnen übergehen, stehen über entsprechende Verträge unter Aufsicht des Staates. Das Bundesfernstraßengesetz ist entsprechend zu ändern.
Die Jungliberale Aktion Aue-Schwarzenberg fordert die sofortige Abschaffung des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes und der Erbschaftssteuerdurchführungsverordnung.
Die Jungen Liberalen in Aue-Schwarzenberg sprechen sich dafür aus, an sächsischen
Schulen ab Klasse sieben den Wirtschaftsunterricht als eigenständiges Unterrichtsfach
einzuführen. Dabei soll sich am Vorbild des Freistaates Bayern orientiert werden. Inhalte des
Lehrplanes sollen sein:
· Vorstellung der wichtigsten Wirtschaftssysteme und derer Konflikte untereinander
· Funktionieren eines Marktes
· Funktionieren der Börse als perfekter Markt
· Vorstellung wichtiger Ökonomen und ihrer Auffassungen
· Kritische Auseinandersetzung und unvoreingenommene Betrachtungsweise der
Systeme
· Kritische Betrachtung des Keynesianismus und seiner Verschuldungs- und
Papiergeldtheorien
· Das wirtschaftliche Scheitern des Sozialismus
· Behandlung der Österreichischen Schule der Nationalökonomie und ihrer Vordenker
(Hayek, Mises, etc.)
· Theorie der Umlaufmittel
· Wirtschaftsinformatik
· Business English
Die Jungen Liberalen in Aue-Schwarzenberg fordern die FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag auf, gegen das Sächsische Kreisgebietsneugliederungsgesetz und das Sächsische Verwaltungsmodernisierungsgesetz zusammen mit anderen Oppositionsfraktionen abstrakte Normenkontrollklage vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig zu erheben.
Die Jungliberale Aktion ASZ spricht sich für eine komplette Privatisierung der Sächsischen
Hochschullandschaft aus und fordert die Landesregierung auf, ein entsprechendes Sächsisches
Hochschulprivatisierungsgesetz auf den Weg zu bringen. Folgende Eckpunkte erachten wir
als unerlässlich, um die Wettbewerbsfähigkeit Sachsens im Kampf um die Köpfe zu erhöhen:
· Völlige Autonomie und Selbstverwaltung der Universitäten
· Möglichkeit des Erhebens von Studiengebühren, die an der Universität verbleiben
· Universitäten müssen vollumfänglich in allen Fächern um die besten Studenten
konkurrieren können
· Die ZVS muss endlich abgeschafft werden.
· Anstellung der Professoren direkt an den Universitäten und nicht länger beim Staat
· Freiheit der Forschung und Lehre
· Abstinenz des Staates bei Fragen der Lehre, außer in Fächern, an deren Absolventen er
ein berechtigtes Interesse hat (Rechtswissenschaft, in Form der Staatsprüfung)
· Unterstützung des Aufbaus von Stipendien-Programmen
Die Jungliberale Aktion ASZ fordert die Bundesregierung auf, ein Verbot der
Staatsverschuldung in das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen, es
umzusetzen und das Grundgesetz daher wie folgt zu ändern:
1. Artikel 109 [Haushaltswirtschaft in Bund und Ländern] Abs. 4 GG (jetzige
Fassung)
„Zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts können durch
Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Vorschriften über
1. Höchstbeträge, Bedingungen und Zeitfolge der Aufnahme von Krediten durch
Gebietskörperschaften und Zweckverbände und
2. Eine Verpflichtung von Bund und Ländern, unverzinsliche Guthaben bei der
Deutschen Bundesbank zu unterhalten (Konjunkturausgleichsrücklagen),
erlassen werden. Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen können nur
der Bundesregierung erteilt werden. Die Rechtsverordnungen bedürfen der
Zustimmung des Bundesrates. Sie sind aufzuheben, soweit der Bundestag es verlangt;
das Nähere bestimmt das Bundesgesetz.“
ändern in
Artikel 109 [Haushaltswirtschaft in Bund und Ländern] Abs. 4 GG (neue
Fassung)
„Weder zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts noch
zur Erfüllung sonstiger Zwecke ist es den Gebietskörperschaften und Zweckverbänden
erlaubt, Kredite aufzunehmen. Konjunkturausgleichsrücklagen von Bund und Ländern
bei der Bundesbank finden nicht statt.“.
2. Artikel 111 [Haushaltsvorgriff] Abs. 2 GG (jetzige Fassung)
„Soweit nicht auf besonderem Gesetz beruhende Einnahmen aus Steuern, Abgaben
und sonstigen Quellen oder die Betriebsmittelrücklage die Ausgaben unter Absatz 1
decken, darf die Bundesregierung die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftsführung
erforderlichen Mittel bis zur Höhe eines Viertels der Endsumme des abgelaufenen
Haushaltsplanes im Wege des Kredits flüssig machen.“
ändern in
Artikel 111 [Haushaltsvorgriff] Abs. 2 GG (neue Fassung)
„Der Bund ist verpflichtet, die Wirtschaftsführung der gesetzlich bestehenden
Einrichtungen und Bauten, die Durchführung gesetzlich beschlossener Maßnahmen,
Beschaffungen, sonstiger Leistungen sowie die Erfüllung rechtlich begründeter
Verpflichtungen durch Mittel aus Steuern, Abgaben, sonstigen Quellen und aus der
Betriebsmittelrücklage aufrechtzuerhalten. Der Bund darf keine Mittel im Wege des
Kredits flüssig machen.“.
3. Artikel 115 GG [Grenzen der Kreditaufnahme] (jetzige Fassung)
„(1) Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien
oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren
führen können, bedürfen einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren
Ermächtigung durch Bundesgesetz. Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe
der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten;
Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen
Gleichgewichts. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
(2) Für Sondervermögen des Bundes können durch Bundesgesetz Ausnahmen von
Absatz 1 zugelassen werden.“
ändern in
Artikel 115 GG [Verbot der Kreditaufnahme] (neue Fassung)
„ (1) Die Aufnahme von Krediten durch den Bund sowie die Übernahme von
Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in
künftigen Rechnungsjahren führen können, sind verboten. Von diesem Verbot darf
weder zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts noch
aufgrund eines Sondervermögens des Bundes abgewichen werden.
(2) Übergangsbestimmungen.
Ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Änderung des
Grundgesetzes arbeitet die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister der
Finanzen darauf hin, die bis jetzt angesammelten Schulden und sonstigen
Verbindlichkeiten des Bundes, der Gebietskörperschaften und der Zweckverbände
rasch zu tilgen. Der Bundesminister der Finanzen erstellt dafür einen Tilgungsplan.
Für die Tilgung der Schulden dürfen keine Mittel im Wege des Kredites flüssig
gemacht werden.“.
4. Sobald die Schulden der Bundesrepublik Deutschland vollständig getilgt sind, erfolgt
folgende, letzte Änderung des Grundgesetzes:
Artikel 114 [Rechnungslegung – Rechnungsprüfung] Abs. 1 GG (jetzige Fassung)
„Der Bundesminister der Finanzen hat dem Bundestage und dem Bundesrate über alle
Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden im Laufe des
nächsten Rechnungsjahres zur Entlastung der Bundesregierung Rechnung zu legen.“
ändern in
Artikel 114 [Rechnungslegung – Rechnungsprüfung] Abs. 1 GG
(neue Fassung)
„Der Bundesminister der Finanzen hat dem Bundestage und dem Bundesrate über alle
Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen im Laufe des nächsten
Rechnungsjahres zur Entlastung der Bundesregierung Rechnung zu legen.“.
Die Jungliberale Aktion Aue-Schwarzenberg spricht sich gegen das geplante generelle Alkoholverbot bis 18 Jahre aus und fordert gleichzeitig, die Verschärfungen bei Tabakwaren wieder rückgängig zu machen.
Der Ortsverband der JuliA ASZ spricht sich für ein rasches Ende des Beamtenstatus’ aus. Daher fordern wir die Streichung des Artikels 33 Abs. 5 GG und die entsprechende Änderung des Bundesbeamtengesetzes, des Beamtenrechtsrahmengesetzes und aller anderen Gesetze, die das Dienstverhältnis von Beamten regeln. Der Status des Beamten ist ferner in den des Staatlichen Angestellten zu überführen, welcher kündbar ist und nach Leistung bezahlt wird.
Der Ortsverband der JuliA ASZ spricht sich gegen Pläne der EU und der UN aus, für deutsche Autobahnen eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung einzuführen. Gleichzeitig fordern wir die Bundesregierung auf, das jetzige System der freien Fahrt mit empfohlener Richtgeschwindigkeit von 130 km/h beizubehalten.
Die Jungliberalen aus Aue-Schwarzenberg treten für die Abschaffung der, nach der Reform sinnlosen, Regierungspräsidien ein.
Der Grund für diesen Antrag liegt bei dem Schulmassaker von Emsdetten, bei dem ein 17-jähriger Amokläufer 27 Schüler und Lehrer verletzte. Dadurch kam mal wieder die Diskussion über das Verbot so genannter Killerspiele auf. Das Land Bayern möchte deshalb eine Bundesratinitiative zu eben diesem Verbot starten, welche wir ablehnen. Die Politik möchte dadurch mal wieder die persönliche und wirtschaftliche Freiheit zum staatlichen Vorteil einschränken... und dieser Zustand muss von liberalen abgelehnt werden.
Wir sprechen uns dafür aus, dass das Ladenschlussgesetz abgeschafft wird. Es stellt bisher einen ungerechtfertigten Eingriff in die Freiheit der Wirtschaft dar. Wir sehen es als nicht akzeptabel an, dass der Staat per Gesetz den Ladenbesitzerinnen und Ladenbesitzern vorschreibt, ob und wann sie ihr Geschäft öffnen dürfen. Diese Entscheidung sollte in die Hände der freien Wirtschaft gelegt werden.
Die Abschaffung des Ladenschlussgesetzes würde eine Vielzahl neuer Jobs schaffen, kleineren Anbietern mehr Chancen bieten und der Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland Vorteile beim Einkauf eröffnen.
Im Kampfe gegen die Politikverdrossenheit der Jugend in Deutschland sehen wir es als notwendig an, dass demokratische Parteien und ihre Jugendorganisationen an staatlichen Schulen ihre Arbeit vorstellen, ihre Ziele erläutern und für ihre Sache werben dürfen. Dies würde auch zu einer besseren politischen Bildung der Jugend beitragen. Ziel soll es auch sein, mehr junge Menschen zu politischer Arbeit und zu Engagement zu bewegen, so dass frische Ideen und neue Impulse in das meistens recht nüchterne Feld der Politik kommen.
Die Jungliberale Aktion Aue-Schwarzenberg spricht sich gegen die Pläne der sächsischen Landesregierung aus, Biologie, Chemie und Physik zu Pflichtfächern der Sekundarstufe II am Gymnasium zu machen.
Dieser Schritt stünde nicht im Einklang mit der kürzlich beschlossenen Aufweichung des minimalen Notendurchschnittes von 2,5, der nötig ist, um an ein Gymnasium zu wechseln. Des Weiteren ginge die individuelle Förderung und die Freiheit der Schüler, ihre Fächer in Eigenregie zu wählen, bzw. abzuwählen, verloren.